Fotografie
Kontrast / Helligkeit so einstellen, dass sich die Graustufen voneinander abheben.
Was man als Fotograf beachten sollte:
Die Herstellung von Sachaufnahmen (z.B. Häuser, Landschaften, Autos, Boote, Tiere, Pflanzen) ist grundsätzlich ohne Zustimmung der jeweiligen Eigentümer zulässig. Fotografien von Sachen verletzen grundsätzlich weder das Eigentums- noch das Persönlichkeitsrecht, nur wenn die Aufnahme von einem öffentlich zugänglichen Ort oder mit der Zustimmung eines Berechtigten hergestellt wurde, also ohne Verstoß gegen das Hausrecht entstanden ist.
Zustimmung ist notwendig für folgende Aufnahmen:
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* Aufnahmen auf fremden Privat- oder Betriebsgelände oder in fremden Gebäuden/Innenansicht (Hausrecht), wenn dies klar zu erkennen ist, z.B. |
* Aufnahmen, auf denen ein geschützter Gegenstand zu erkennen ist |









